Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Gastroblick GmbH
Bargloyer Straße 62a
27793 Wildeshausen
Tel.: 04431 896 336
Fax: 04431 896 733
E-Mail: info(at)gastroblick.de

Amtsgericht Bremen - HRB22699
Geschäftsführer: Stefan Wietoska, Arne Seeliger, Ernst Faltermeier






Disclaimer


1. Haftungsbeschränkung

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2. Externe Links

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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

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4. Datenschutz

Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand 2009 )


1.

Die Gastroblick GmbH (nachstehend nur Gastroblick genannt) führt die Leistungen für den erteilten Auftrag sowie alle zukünftigen Rechtsgeschäfte ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Entgegenstehende allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne ausdrückliche Genehmigung nicht Vertragsbestandteil.

2.

Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und anderen Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für ungeeignete oder beschädigte Unterlagen oder Dateien fordert Gastroblick Ersatz an, der unverzüglich zur Verfügung zu stellen ist. Gastroblick gewährleistet diejenige Qualität im Rahmen der ihr durch die Unterlagen und Dateien gegebenen Möglichkeiten.

3.

Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die beauftragte Präsentation. Mit der Auftragserteilung sichert der Auftraggeber zu, dass er alle zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte besitzt. Dies gilt auch für überreichte Vorlagen. Gastroblick ist nicht verpflichtet, Beeinträchtigungen von Rechten Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber stellt Gastroblick von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung des Auftrages erwachsen, insbesondere wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen u. ä. - auch im Falle einer Stornierung dieses Auftrages. Die Freistellung bezieht sich auch auf die bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten.

4.

Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen etc. von Gastroblick unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Sie gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen. Die Entwürfe und Zeichnungen u. ä. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Gastroblick weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Gastroblick, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Jahresvergütung zu verlangen.

5.

Gastroblick überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der veröffentlichten Präsentation. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Markenrechte von Gastroblick und/oder der Internetplattform „Gastroblick“ besteht nicht. Die übertragenen Nutzungsrechte enden mit der Beendigung dieses Vertrages. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastroblick. Der Auftraggeber verwirkt bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarungen eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000 für jeden einzelnen Fall.

6.

Sofern der Auftraggeber dem übersandten Präsentationsentwurf nicht innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Entwurfsübermittlung schriftlich widersprochen hat, gilt der übermittelte Entwurf als genehmigt und wird in Rechnung gestellt. Die Abnahme eines Entwurfes darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden – im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit auf Seiten von Gastroblick. Nichtgenehmigung auch eines zweiten Entwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlichen Auftragserteilung; Gastroblick behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.

Offensichtliche Mängel der vereinbarten Präsentation sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet Gastroblick schriftlich anzuzeigen. Bei fehlerhafter Veröffentlichung, stehen dem Auftraggeber nur Ansprüche auf Minderung der vereinbarten Vergütung für die Dauer der fehlerhaften Veröffentlichung ab Mitteilung an Gastroblick zu, es sei denn, Gastroblick oder der verantwortliche Mitarbeiter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung wird keine Haftung übernommen.


II. Vertragsbeginn // Zahlungen


1.

Die vereinbarte Laufzeit des Vertrages beginnt am ersten des Monats nach Genehmigung des Präsentationsentwurfs. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung nach Vorlage des genehmigten Präsentationsentwurfs. Die vereinbarte Präsentationsvergütung ist im Voraus zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Kalendertagen zu bezahlen.

2.

Bei vereinbarter monatlicher Zahlung werden die Lastschriften am ersten Werktag eines jeden Monats dem Konto des Auftraggebers belastet. Bei Nichteinlösung oder Rücklastschriften erhält der Auftraggeber eine Nachfrist zur Zahlung von 7 Kalendertagen. Im Wiederholungsfall kann Gastroblick die Vergütung für die Restlaufzeit der Vereinbarung in einer Summe zur Zahlung fällig stellen.

3.

Gastroblick behält sich das Recht vor, Aufträge bei nicht fristgerechter Zahlung nicht zu veröffentlichen und bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen und ferner eine bereits veröffentlichte Präsentation wieder zurück zu ziehen und vom Vertrag zurück zu treten. Gastroblick steht in diesem Fall der Anspruch zu, entstandene Kosten pauschal mit 80 % der gesamten Auftragssumme zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann jedoch den Nachweis führen das der Schaden niedriger oder nicht entstanden ist. Das Recht von EGP, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht berührt.

4.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten reduzieren die Höhe der vereinbarten Vergütung nicht; ein Miturheberrecht wird hierdurch nicht begründet.

5.

Kosten für vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen ursprünglich vereinbarter Präsentationsausführungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

6.

Eine Auf- oder Verrechnung mit Ansprüchen gegenüber Gastroblick ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

7.

Gastroblick wird, wenn sich eine entsprechend große Anzahl von Auftraggebern findet, Werbung für die Internetseite www.gastroblick.de in regionalen Medien (TV/Radio/Print) beauftragen – eine Verpflichtung von Gastroblick hierzu besteht jedoch nicht bereits aufgrund dieses Auftrages.


III. Sonstige Regelungen


1.

Eine Möglichkeit der Einflussnahme auf Inhalte der Präsentationen anderer Auftraggeber besteht nicht, weshalb hierfür auch keine Haftung übernommen wird – ein Wettbewerbsausschluss wird nicht gewährt.

2.

Gastroblick bleibt es vorbehalten, Präsentationen von Auftraggebern auch nach Auftragsannahme bis zur Präsentation im Internet ab zu lehnen.

3.

Sofern dem Auftraggeber Zugriffsrechte auf seine Präsentation von Gastroblick eingeräumt wurden, er diesen Zugriff in unzulässiger Weise durch Verbreitung z. Bsp. politischer, ethnologischer, rassistischer, pornographischer, strafbarer oder verfassungsfeindlicher Inhalte missbraucht, steht Gastroblick ein außerordentliches Kündigungsrecht dieser Vereinbarung zu. In diesem Fall steht Gastroblick ferner ein Vertragsstrafeanspruch in Höhe von € 50.000 gegenüber dem Auftraggeber zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.

Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax. Das Schriftformerfordernis gilt insbesondere auch für Änderungen der Schriftformklausel

5.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden, personenbezogenen Daten von Gastroblick elektronisch gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden.

6.

Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Gastroblick zulässig.

7.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr eine Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt.

8.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Unternehmenssitz von Gastroblick. (Stand 07/2009)







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