Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen
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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
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4. Datenschutz
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Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind
anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken
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seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine
Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten
Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und
Weitergabe ihrer Daten.
5. Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website
von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an
entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle
gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Stand 2009 )
1.
Die Gastroblick GmbH (nachstehend nur Gastroblick genannt) führt die
Leistungen für den erteilten Auftrag sowie alle zukünftigen
Rechtsgeschäfte ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus. Entgegenstehende allgemeine Einkaufs-,
Liefer- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne
ausdrückliche Genehmigung nicht Vertragsbestandteil.
2.
Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und anderen Unterlagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für ungeeignete oder beschädigte
Unterlagen oder Dateien fordert Gastroblick Ersatz an, der unverzüglich zur
Verfügung zu stellen ist. Gastroblick gewährleistet diejenige Qualität im
Rahmen der ihr durch die Unterlagen und Dateien gegebenen
Möglichkeiten.
3.
Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen
trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die presserechtliche,
wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für
die beauftragte Präsentation. Mit der Auftragserteilung sichert der
Auftraggeber zu, dass er alle zur Veröffentlichung erforderlichen
Rechte besitzt. Dies gilt auch für überreichte Vorlagen. Gastroblick ist nicht
verpflichtet, Beeinträchtigungen von Rechten Dritter zu prüfen. Der
Auftraggeber stellt Gastroblick von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der
Ausführung des Auftrages erwachsen, insbesondere wegen Urheberrechts-
und Copyright-Verletzungen u. ä. - auch im Falle einer Stornierung
dieses Auftrages. Die Freistellung bezieht sich auch auf die bei der
gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverteidigung entstehenden
Kosten.
4.
Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen etc. von Gastroblick unterliegen den
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Sie gelten auch dann, wenn die
erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen. Die
Entwürfe und Zeichnungen u. ä. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
der Gastroblick weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die
Bestimmungen berechtigt Gastroblick, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
vereinbarten Jahresvergütung zu verlangen.
5.
Gastroblick überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte an der veröffentlichten Präsentation. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten
Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Eine
darüberhinausgehende Nutzung der Markenrechte von Gastroblick und/oder der
Internetplattform „Gastroblick“ besteht nicht. Die übertragenen
Nutzungsrechte enden mit der Beendigung dieses Vertrages. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastroblick. Der Auftraggeber
verwirkt bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarungen eine
Vertragsstrafe von bis zu € 10.000 für jeden einzelnen Fall.
6.
Sofern der Auftraggeber dem übersandten Präsentationsentwurf nicht
innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Entwurfsübermittlung
schriftlich widersprochen hat, gilt der übermittelte Entwurf als
genehmigt und wird in Rechnung gestellt. Die Abnahme eines Entwurfes
darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden –
im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit auf Seiten von Gastroblick.
Nichtgenehmigung auch eines zweiten Entwurfes, in Verbindung mit einem
Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
verbindlichen Auftragserteilung; Gastroblick behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht, Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.
Offensichtliche Mängel der vereinbarten Präsentation sind innerhalb
von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet Gastroblick schriftlich
anzuzeigen. Bei fehlerhafter Veröffentlichung, stehen dem Auftraggeber
nur Ansprüche auf Minderung der vereinbarten Vergütung für die Dauer
der fehlerhaften Veröffentlichung ab Mitteilung an Gastroblick zu, es sei denn, Gastroblick oder der verantwortliche Mitarbeiter handelt vorsätzlich oder grob
fahrlässig. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder
Datenübertragung wird keine Haftung übernommen.
II. Vertragsbeginn // Zahlungen
1.
Die vereinbarte Laufzeit des Vertrages beginnt am ersten des Monats
nach Genehmigung des Präsentationsentwurfs. Der Auftraggeber erhält
eine Rechnung nach Vorlage des genehmigten Präsentationsentwurfs. Die
vereinbarte Präsentationsvergütung ist im Voraus zur Zahlung fällig.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Kalendertagen zu bezahlen.
2.
Bei vereinbarter monatlicher Zahlung werden die Lastschriften am
ersten Werktag eines jeden Monats dem Konto des Auftraggebers belastet.
Bei Nichteinlösung oder Rücklastschriften erhält der Auftraggeber eine
Nachfrist zur Zahlung von 7 Kalendertagen. Im Wiederholungsfall kann Gastroblick die Vergütung für die Restlaufzeit der Vereinbarung in einer Summe
zur Zahlung fällig stellen.
3.
Gastroblick behält sich das Recht vor, Aufträge bei nicht fristgerechter
Zahlung nicht zu veröffentlichen und bis zur vollständigen Zahlung
zurückzustellen und ferner eine bereits veröffentlichte Präsentation
wieder zurück zu ziehen und vom Vertrag zurück zu treten. Gastroblick steht in
diesem Fall der Anspruch zu, entstandene Kosten pauschal mit 80 % der
gesamten Auftragssumme zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber kann jedoch den Nachweis führen das der Schaden
niedriger oder nicht entstanden ist. Das Recht von EGP, weitergehende
Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht berührt.
4.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter
und Beauftragten reduzieren die Höhe der vereinbarten Vergütung nicht;
ein Miturheberrecht wird hierdurch nicht begründet.
5.
Kosten für vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen
ursprünglich vereinbarter Präsentationsausführungen sind vom
Auftraggeber gesondert zu vergüten.
6.
Eine Auf- oder Verrechnung mit Ansprüchen gegenüber Gastroblick ist nur mit
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
7.
Gastroblick wird, wenn sich eine entsprechend große Anzahl von Auftraggebern
findet, Werbung für die Internetseite www.gastroblick.de in regionalen
Medien (TV/Radio/Print) beauftragen – eine Verpflichtung von Gastroblick hierzu
besteht jedoch nicht bereits aufgrund dieses Auftrages.
III. Sonstige Regelungen
1.
Eine Möglichkeit der Einflussnahme auf Inhalte der Präsentationen
anderer Auftraggeber besteht nicht, weshalb hierfür auch keine Haftung
übernommen wird – ein Wettbewerbsausschluss wird nicht gewährt.
2.
Gastroblick bleibt es vorbehalten, Präsentationen von Auftraggebern auch
nach Auftragsannahme bis zur Präsentation im Internet ab zu lehnen.
3.
Sofern dem Auftraggeber Zugriffsrechte auf seine Präsentation von Gastroblick eingeräumt wurden, er diesen Zugriff in unzulässiger Weise durch
Verbreitung z. Bsp. politischer, ethnologischer, rassistischer,
pornographischer, strafbarer oder verfassungsfeindlicher Inhalte
missbraucht, steht Gastroblick ein außerordentliches Kündigungsrecht dieser
Vereinbarung zu. In diesem Fall steht Gastroblick ferner ein
Vertragsstrafeanspruch in Höhe von € 50.000 gegenüber dem Auftraggeber
zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief
oder Telefax. Das Schriftformerfordernis gilt insbesondere auch für
Änderungen der Schriftformklausel
5.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden, personenbezogenen Daten von Gastroblick
elektronisch gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet
werden.
6.
Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise,
oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist
nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Gastroblick zulässig.
7.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr eine
Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am
nächsten kommt.
8.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Unternehmenssitz von Gastroblick. (Stand 07/2009)

